Deontologie und Utilitarismus sind zwei große philosophische Konzepte, die sich über die Entscheidungsfindung und Handlungsmaximen von Menschen in ihrer sozialen Gruppe Gedanken machen.

Was versteht man unter Deontologie und Utilitarismus

Die Deontologie

Deontologie oder Pflichtethik beschäftigt sich mit dem, was gefordert wird. Eine Handlung muss sich an bestimmten

  • staatlichen,
  • göttlichen
  • oder gesellschaftlichen Gesetzen

orientieren. Wenn die Handlung dort erlaubt ist, handelt es sich um eine richtige Handlung.

Das Ergebnis der Handlung ist hier nebensächlich, auch die Auswirkungen auf andere werden nicht berücksichtigt. Der wohl bekannteste Vertreter der Deontologie war Immanuel Kant, der seine Kernüberlegung im sog. Kategorischen Imperativ zusammengefasst hat. Dieser lautete: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Der Utilitarismus

Im Gegensatz zur Deontologie steht im Utilitarismus das Ergebnis einer Handlung im Vordergrund. Beltham, einer der führenden Philosophen des Utilitarismus hat das zusammengefasst. Er sagt es gehe um das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl. Im Utilitarismus steht also der Nutzen einer Handlung im Zentrum.

Wenn eine Handlung zwar selbst gesetzlos oder ethisch verwerflich ist, der Nutzen aber Vielen einen Vorteil bringt und Glück beschert, ist das für die Vertreter des Utilitarismus in Ordnung.

Es gibt hier allerdings unterschiedliche Abstufungen, je nach dem, wessen Wohl der Utilitarismus ins Auge fasst. Im egoistischen Utilitarismus steht das Wohl des Einzelnen im Vordergrund, im altruistischen das Wohl der Familie und Freunde und im sozialen das Allgemeinwohl.

Beispiele

Es gibt zwei Beispiele, an denen diese unterschiedlichen Konzepte gut aufgezeigt werden können. Das erste lautete: Darf man einen Menschen töten, wenn man damit 100 Leben rettet? Und das zweite: Darf man ein Kind abtreiben, wenn es sich positiv auf das Leben der Mutter auswirkt? Die Vertreter der Deontologie und die des Utilitarismus beantworten diese Fragen unterschiedlich.

Denkt man an den Nutzen, dann ist es erlaubt den einen Menschen zu töten. Das leuchtet Vielen ein, die argumentieren, vielleicht bedroht der Mann die anderen mit einer Waffe. Aber selbst, wenn dieses Szenario nicht gegeben ist.

Deontologisch betrachtet darf der eine nicht getötet werden, weil Töten eine strafbare Handlung ist. In der Realität gibt es hier Mischformen, eben weil es sich um ein moralisches Problem handelt, das keine Graustufen zulässt. So gibt es die Rechtsnorm des Tötens in Notwehr, das vom Gesetzesgeber und damit auch deontologisch gerechtfertigt ist.

Auch bei einer Abtreibung gibt es unterschiedliche Haltungen. Hier steht auch die Frage im Zentrum, ab wann das Leben beginnt. Unabhängig davon aber würde der Utilitarist antworten, dass die Mutter jederzeit das Recht hat das Kind abzutreiben, wenn es ihr Lebensglück erhöht.

Der Anhänger der Deontologie würde das Recht auf Abtreibung negieren, weil er die Handlung an sich ggf. als gesetzeswidrig ansähe.

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