Fast jeder kennt den Begriff “Schwippschwager”, doch wenn es um eine genaue Erklärung geht, scheiden sich oft die Geister. Meist macht dieses komplizierte Thema bei einer Hochzeit die Runde: Wer mit wem wie verwandt ist, soll dieser Beitrag endgültig klären.

Neue Verwandschaft: Der Schwippschwager

Innerhalb einer großen Familie stehen alle Mitglieder in einem bestimmten Verwandtschaftsverhältnis zueinander. Nach unserer deutschen Art, alles genau zu ordnen, entwickelte sich ein weitreichendes System für den Stammbaum.

Jede zugehörige Person erhält eine eigene Bezeichnung, die den Verwandtschaftsgrad zu anderen Familienmitgliedern bezeichnet. Heiratet nun ein Familienmitglied, erweitert sich der Kreis um neue, angeheiratete Verwandte.

Ein Schwippschwager oder eine Schwippschwägerin sind miteinander nicht blutsverwandt. In einigen Gegenden wird dieser Begriff für sämtliche “um drei Ecken” verschwägerte und weiter entfernte Verwandschaft benutzt. Dabei geht es beispielsweise um:

  • Familienmitglieder der Schwiegereltern oder
  • Schwiegerkinder dritten Grades,
  • Halbgeschwister oder Stiefkinder

Manchmal zählt auch der angeheiratete Onkel oder die neue Tante des eigenen Ehepartners als “verschwippschwägert”, wenn sich niemand die Mühe macht, die genauen Verstrickungen aufzulösen.

Mit wem ist der Schwippschwager verwandt?

Die nahe Verwandtschaft lässt sich ohne nachzudenken spontan zuordnen: Bruder, Onkel, Tante oder Cousin erfordern sicherlich kein langes Überlegen, wer deren Eltern oder Geschwister sind.

Einen Verwandtschaftsgrad weiter entfernt finden sich Schwager und Schwägerin. Hierbei handelt es sich um die Geschwister des Ehepartners.

Als Schwippschwager oder Schwippschwägerin werden die Geschwister Ihrer Schwägerin oder Ihres Schwagers bezeichnet.

Ein Beispiel dazu:

  • Herr A heiratet Frau B.
  • Herr A hat einen Bruder, Aa. Seine Frau B hat ebenfalls einen Bruder, Bb.
  • Herr A ist der Schwager von Herrn Bb. Frau B ist mit Herrn Aa verschwägert.
  • Herr Aa und Herr Bb sind demnach Schwippschwäger.

Eine zweite Möglichkeit, den Familienstand als Schwippschwager zu erwerben, ist die Heirat mit dem Schwager. Das gleiche System wie vormals mit den Geschwistern der Schwäger trifft auch zu, wenn es sich um die Ehegatten der betreffenden Schwäger handelt. Dazu ein Beispiel:

  • Herr A und Herr B sind Brüder.
  • Herr A heiratet Frau Aa, Herr B ehelicht Frau Bb.
  • Frau Aa und Frau Bb sind Schwippschwägerinnen.

Kann eine Person gleichzeitig Schwager und Schwippschwager sein?

Ja, das ist automatisch bei der Änderung des Blickwinkels der Fall. Die zugehörige Hälfte des Schwagers, sei es der Ehepartner oder ein Geschwisterteil, ist immer der Schwippschwager.
Die Schwester des einen Ehepartners ist auch die Schwägerin des anderen Ehepartners. Die zweite Schwester ist demnach die Schwippschwägerin der Geschwister des anderen Ehepartners.

Wie bewertet das Gesetz den Schwippschwager?

Eine rechtlich fundierte Schwägerschaft besteht ausschließlich zwischen einem Ehepartner und den Geschwistern oder anderen Blutsverwandten seines Gatten. So definieren es der § 1590 des BGB sowie der § 11 im Lebenspartergesetz.

Des Weiteren ist es einem Schwippschwager vor Gericht nicht erlaubt, als Zeuge zu schweigen: Das Zeugnisverweigerungsrecht findet keine Anwendung. Ebenso ist es mit den Regelungen zur Befangenheit, die für verschwägerte Familienangehörige gelten: Dem Schwippschwager stehen sie nicht zu.

Diese gesetzlichen Formulierungen gelten europaweit und kommen selbst bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Anwendung. Laut § 6 der Vergabeverordnung entstehen durch die Beteiligung von Schwägern und Schwippschwägern bei einem gemeinsamen Projekt Interessenskonflikte. Die Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens trifft bei verwandtschaftlichen Beziehungen der Teilnehmer nicht zu. Im Klartext unterbindet dieses Gesetz sogenannte Vetternwirtschaft.

Wie entstand das Wort Schwippschwager?

Der Überlieferung nach beinhalten Wörter mit “Schwipp” eine gewisse Dynamik, ein Hin- und her. Vielleicht denken Sie zuerst an den leichten Schwips nach dem Genuss alkoholischer Getränke.

Interpretationen deutscher Sprachforschung setzen “Schwipp” sinngemäß mit “schwappen, schwanken oder schief” gleich: Dein Schwager und mein Schwager sind schief verschwägert – Schwippschwäger.

Andere Ansätze sprechen von einer umgangssprachlich gekürzten Version von “Geschwisterschwager” oder einem altdeutschen Wort für “Schwester”.

Schwippschwäger bezeichnen demnach Schwäger auf einem entfernten Verwandtschaftsgrad.

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