Grundsätzlich weiß man als Erwachsener, dass es sich nicht gehört einem anderen Erwachsenen die Zunge zu zeigen, schließlich lernt man schon im Kindesalter, dass es ungezogen ist und sich nicht gehört. Trotz allem verbergen sich hinter dem Rausstrecken der Zunge jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Zum Einen wird es sehr schnell als eine beleidigende Geste aufgenommen, zum anderen wird die Geste auch beim
Flirten eingesetzt. Gerade weil diese Geste mehrere Bedeutungen mit sich bringt, sollte man genau überlegen, in welcher Situation und bei wem diese Symbolik eingesetzt wird.
Bedeutungen des Zungerausstreckens
Je nach Situation, in der man sich befindet, kann das
Rausstrecken der Zunge ganz unterschiedlich gedeutet werden:
- Streckt man die Zunge schnell und weit heraus wird dies meist als Ekel oder Reaktion auf etwas saures, bitteres gedeutet. Auch wenn etwas oder jemand Sie anwidert ist diese Reaktion häufig zu sehen.
- Nicht selten ist das Zunge rausstrecken auch ein „Ätsch“ hab ich doch gesagt zu verstehen.
- Beim Essen ist das Zeigen der Zunge und das über die Lippe fahren mit der Zunge als ein Zeichen zu verstehen, dass etwas sehr gut schmeckt.
- Eine recht bekannte Geste ist, wenn Sie ganz eindeutig eine leckende Bewegung mit Ihrer Zunge nachahmen, dies wird als Aufforderung angesehen etwas abzulecken, egal ob im positiven oder negativen, es ist situautionsbedingt recht eindeutig, was damit gemeint ist.
- Die letzte Variante des Zungerausstreckens geschieht zwischen den Geschlechtern und ist als Kuss- oder Flirtaufforderung zu deuten.
Durch diese unterschiedlichen Bedeutungen ist es mitunter wirklich nicht einfach die richtige Situation wiederzugeben und es kann gerade bei Personen die Sie nicht gut kennen schnell zu Missverständnissen kommen.
Strafrechtliches
Auch wenn die Geste des Zungeherausstreckens wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht böse gemeint ist sollte man also sehr vorsichtig sein. Die meisten Personen, denen die Zunge herausgestreckt wird, gehen erst einmal von einer Beleidigung aus. Gerade Fremden gegenüber sollte man Vorsicht walten lassen, denn rein strafrechtlich gesehen kann es zu einer Geldstrafe kommen, die bis zu 300 Euro betragen kann.
Sie sehen, dass die Symbolik, die mit der Zunge dargestellt werden kann sehr vielfältig ist und sie sollte nur wohlbedacht eingesetzt werden. Denn wer möchte sich schon Ärger einhandeln, wenn etwas ganz anderes gemeint ist.