Es ist eine Ehre und ein großer Beweis des Vertrauens, wenn werdende Eltern die Patenschaft an Verwandte oder Freunde übertragen. Denn Paten stehen einem Kind für gewöhnlich nahe, sie unterstützen und anleiten es in verschiedenen Phasen des Aufwachsens an. Somit spielen sie im Leben des Täuflings eine nicht unerhebliche Rolle. Es geht also um wesentlich mehr als eine geschenkte Uhr zur Kommunion oder Konfirmation. Es geht um die Vermittlung von Werten und Lebenseinstellungen. Doch was ist, wenn der potenzielle Pate aus der Kirche ausgetreten ist? Kann er dieses wichtige Amt dann noch offiziell ausüben?
Ist die Patenschaft eine Frage des Glaubens?
Die Antwort auf die Frage ist einfach. Ja, Paten soll hauptsächlich dafür da sein, um das Kind im Glauben zu erziehen. Das Vermitteln der kirchlichen Abläufe und eine gewisse Bibelfestigkeit zu lehren war der Grundgedanke, auf den diese sprichwörtlich ehrenamtliche Familienmitgliedschaft begründet ist. Das Amt der Paten ist aus dem Glauben heraus entstanden. Somit ist es nur natürlich, dass ein Pate einer Konfession angehören muss. Generell ist daher die Zugehörigkeit zum christlichen Glauben unabdingbar.
Sowohl in der katholischen als auch in der protestantischen Religion ist es jedoch möglich, zwei Paten zu benennen. Das müssen nicht zwangsläufig Ehepaare sein, sondern können auch zwei voneinander unabhängige Personen sein. Mindestens einer der beiden vorgesehenen Paten muss aber der Konfession angehören, in der das Kind getauft wird. Das hat den Hintergrund, dass die Paten mitunter für das Erklären und Vertrautmachen mit der eigenen Religionsausübung hinzugezogen werden. Ein Pate muss sich also mit den Gegebenheiten der eigenen Konfession auskennen, sie verständlich weitergeben können und gleichermaßen wertschätzen. Zudem sollten Paten in der Lage sein, dem Kind später Fragen beantworten zu können, welche die Religion betreffen.
Wie kann man trotz Kirchenaustritt Pate werden?
Die beiden großen christlichen Kirchen bieten die Möglichkeit, zwei Paten zu benennen. Diese zweite Person muss nicht zwingend die gleiche Konfession haben, die auch das Kind in der Taufe erhalten soll. Auch ist es konfessionslosen Menschen so möglich, die Ehre einer Patenschaft anzunehmen. Sie werden in den Unterlagen allerdings nicht an erster Stelle als Paten genannt, sondern erhalten dort meist alternative Bezeichnungen. Im katholischen Glauben lautet diese Umschreibung Taufzeuge, und in der evangelischen Kirche wird von einem Ehrenpaten gesprochen.
Werden Sie nach einem Kirchenaustritt also gebeten, das Amt eines Paten zu übernehmen, muss dies nicht von vorneherein abgelehnt werden. Erklären Sie den Eltern die Situation und, falls sie sich dazu berufen fühlen, nehmen Sie gerne die Patenschaft an. Vergessen Sie aber nicht zu erwähnen, dass Sie konfessionslos sind, damit die Eltern das mit dem Geistlichen, der die Taufe vornimmt, besprechen können.
Unterschiede zwischen Paten und Taufzeugen bzw. Ehrenpaten
Zunächst einmal gibt es den gravierenden Unterschied, dass der religiöse Pate das Kind bei der Taufe über das Becken hält. Das wird den Taufzeugen und Ehrenpaten verwehrt sein, trotzdem sind sie bei der Zeremonie natürlich zugegen und stehen auch mit am Taufbecken. Ebenso werden sie während der Taufe als Paten erwähnt und gleichwohl in die Taufurkunde eingetragen. Auf die Beziehung zum Kind im weiteren Verlauf des Aufwachsens hat eine Ehrenpatenschaft keine Auswirkung. Denn es bedarf keiner Urkunde, um ein gutes Verhältnis zum Patenkind aufbauen zu können.
Obwohl die Religion eine zunehmend untergeordnete Rolle in Familienverhältnissen spielt, scheint die Taufe und die Patenschaft eine wichtige Institution im Familienleben zu sein. Dieser Rolle als Vorbild gerecht zu werden kann auf vielfältige Weise praktiziert werden. Sowohl Angehörige der Kirchen als auch Menschen, die der Religion den Rücken zugewendet haben, sind geeignet, eine Patenschaft zu übernehmen.