Jeder dürfte schon einmal in der Situation gewesen, krankheitsbedingt nicht die Arbeit aufsuchen zu können. Als Nachweis für den Arbeitgeber und für die Krankenkasse erhält man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf dieser Krankenmeldung befindet sich auch die Diagnose, die die Unfähigkeit begründet.
Dieses Jahr dürften viele Krankenscheine die Diagnose „b34.9 g“ enthalten, aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie.
Doch wofür steht die Diagnose „b34.9 g“ im Krankenschein?
Hierbei wird die Diagnose einmal in zwei Kennzeichen gegliedert. Einmal hätten wir den Code b34.9, sowie das Zusatzzeichen „g“.
Der Code steht hierbei für die Krankheit an sich, während das Zusatzkennzeichen über die Diagnosesicherheit Kenntnis gibt. Diese wären A, G, V und Z. Die einzelnen Buchstaben stehen hierbei für folgendes:
- A = Ausgeschlossene Diagnose
- G = Gesicherte Diagnose
- V = Verdachtsdiagnose
- Z = Zustand nach der betreffenden Diagnose
Hat man also das Kennzeichen „G“ zusätzlich hinter dem ICD-Code würde es sich um eine bestätigte Krankheit handeln, die beim Patienten nachgewiesen wurde.
Der Diagnoseschlüssel ist generell immer gleich aufgebaut. Am Anfang steht ein Buchstabe, der eine bestimmte Übergruppe von Krankheiten zusammenfasst. So stehen beispielsweise die Buchstaben „A“ und „B“ für infektiöse und parasitäre Krankheiten. Anschließend folgt eine zweistellige Ziffer, die die Krankheit genauer beschreibt. Nach der Zahl können, getrennt durch einen Punkt, zwei weitere Zahlen folgen, die eine bestimmte Untergruppe oder eine Besonderheit aussagen.
Bei dem Code B34 würde es sich um eine Viruskrankheit handeln. Hier kann man ebenfalls differenzieren, zwischen diversen Unterpunkten. So wäre b34.0 eine Infektion durch Adenoviren.
Bei dem ICD-Code b34.9 handelt es sich jedoch um eine Virusinfektion, die nicht näher definiert wird.
Da es verschiedenste Arten von Viren gibt, die allesamt unterschiedliche Krankheiten auslösen können, wird oftmals die Diagnose verwendet, dass es sich um eine Vireninfektion handelt, aber nicht näher bezeichnet wird. Auch hängen die Beschwerden von der Viren-Art, Vorerkrankungen und dem Körperbereich ab, der befallen ist. Zum Beispiel könnte es sich hierbei um einen Infekt der Atemwege wie Halsschmerzen, Fieber und Abgeschlagenheit handeln, die durch Viren ausgelöst wurden. Viele dieser „grippalen Infekte“ ohne ärztliche Behandlung kurieren und nicht genauer spezifiziert werden müssen, stufen Ärzte diese Effekte als „nicht näher bezeichnete Viruserkrankung“ ein.
Wie können Patienten herausfinden, was die einzelnen Diagnoseschlüssel bedeuten?
Das deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlicht die deutsche Version der ICD-10. Auf der Website des Instituts können Patienten die aktuelle Klassifikation downloaden. Jedoch werden die Schlüssel in medizinischer Fachsprache erläutert. Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet eine ICD-10 Suchmaschine an, die es den Patienten ermöglicht, die Diagnose einzugeben und eine kurze Erklärung des Codes zu erhalten.
Sollte man das persönliche Gespräch suchen wollen, bietet es sich hierbei an, den eigenen Hausarzt zu fragen, ob er einem die verschlüsselte Diagnose erklären kann. Da man als Patient in Deutschland das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte hat, sollte es kein Problem für den Arzt darstellen, einem das genaue Krankheitsbild zu erklären.
So kann man auch um eine Kopie der Akte bitten, wenn man mehr über die Diagnose auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Erfahrung bringen möchte. In dieser sind alle Untersuchungen, Behandlungen und die Diagnosen des Arztes aufgelistet.